Summary
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Jahre lang fanden die Verhandlungen über die Besetzung von Richterposten am Bundesverfassungsgericht hinter verschlossenen Türen statt, ohne öffentliche Debatte über die Kandidaten. Dies änderte sich nach der Bundestagswahl im Februar 2025. Die 16 Richter werden für maximal 12 Jahre gewählt, mit einer Altersgrenze von 68 Jahren. Aktuell müssen drei Posten neu besetzt werden, da zwei Richter altersbedingt ausscheiden und ein dritter auf eigenen Wunsch geht.
Richter werden je zur Hälfte vom Bundestag und Bundesrat gewählt. Dieses Mal ist der Bundestag an der Reihe. Die Parteien schlagen Kandidaten entsprechend ihrer Stärke vor; dieses Jahr kann die SPD zwei und die Union einen Vorschlag machen. Kandidaten müssen vom zwölfköpfigen Wahlausschuss mit Zweidrittelmehrheit nominiert werden und benötigen anschließend eine Zweidrittelmehrheit im Plenum des Bundestags. Die Wahl ist geheim. In der Vergangenheit schlugen auch Grüne und FDP Kandidaten vor, während Linke und AfD außen vor blieben.
Nachdem die SPD-Kandidatin Frauke Brosius Gersdorf im Juli gescheitert war, schlug die SPD die Verwaltungsrichterin Scrid Emmenger vor, und die Union sicherte ihre Wahl zu. Weitere Kandidaten sind Katrine Kaufholz (SPD) und Günther Spinner (Union). Diese Kandidaten benötigen mehr Stimmen, als Union und SPD im Bundestag haben. Selbst mit allen Stimmen der Grünen reicht es nicht; Stimmen der Linken wären nötig, da weder Union noch SPD auf die AfD angewiesen sein wollen.
Während die Grünen-Fraktionsspitze zur Wahl der drei Kandidaten aufgerufen hat, überlässt die Linke ihren Abgeordneten die Entscheidung. Die Linke kritisiert gleichzeitig, dass die Union wegen ihres Unvereinbarkeitsbeschlusses keine Gespräche führen will.