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Die Inventur ist eine Bestandsaufnahme sämtlicher Vermögensgegenstände und Schulden eines Unternehmens. Sie kann entweder körperlich (Zählen, Messen, Wiegen, Schätzen von Waren im Lager) oder als Buchinventur (Erfassung von Schulden und Forderungen in Systemen/Büchern) erfolgen.
Es gibt vier Hauptarten der Inventur, die oft in Prüfungen abgefragt werden: die Stichtagsinventur, die permanente Inventur, die verlegte Inventur und die Stichprobeninventur. Eine zusätzliche Variante ist die zeitnahe Inventur als Unterform der Stichtagsinventur.
Die Stichtagsinventur ist die klassischste Form, bei der der Bestand an einem bestimmten Stichtag (oft der Bilanzstichtag, z.B. 31.12.) ermittelt wird. Sie kann auch als zeitnahe Inventur innerhalb von +/- 10 Tagen um den Stichtag durchgeführt werden, erfordert dann aber eine Vor- oder Rückschreibung der Bestände.
Bei der permanenten Inventur werden die Bestände durchgängig während des Geschäftsjahres gezählt, wobei jedes Produkt mindestens einmal erfasst werden muss. Sie erfordert ein Warenwirtschaftssystem zur Erfassung von Zu- und Abgängen und ermöglicht eine effizientere Bestandskontrolle.
Die verlegte Inventur erlaubt eine Bestandsaufnahme bis zu drei Monate vor oder zwei Monate nach dem Bilanzstichtag. Auch hier sind eine Fort- oder Rückschreibung der Bestände notwendig, um den Wert am tatsächlichen Bilanzstichtag zu ermitteln.
Die Stichprobeninventur ist ein vereinfachtes Verfahren, das bei großen Artikelmengen angewendet wird. Der Bestand wird dabei anhand anerkannter mathematischer und statistischer Methoden hochgerechnet. Voraussetzung ist ein EDV-Lagerbuchungssystem und eine bestimmte Abdeckung des Lagerwerts durch die Stichproben.
Eine Fortschreibung ist notwendig, wenn die Inventur vor dem Bilanzstichtag stattfindet (z.B. am 15. Oktober, Bilanzstichtag 31. Dezember). Hierbei werden Zugänge zwischen Zähltag und Stichtag addiert und Abgänge subtrahiert, um den Bestand am Bilanzstichtag zu erhalten.
Eine Rückrechnung erfolgt, wenn die Inventur nach dem Bilanzstichtag durchgeführt wird (z.B. am 7. Januar, Bilanzstichtag 31. Dezember). Um den Bestand am Stichtag zu ermitteln, werden Zugänge zwischen Stichtag und Zähltag subtrahiert und Abgänge addiert.
Wichtige Schritte sind die Bestimmung des Bilanzstichtags, die Bildung von Inventurteams (idealerweise nach dem Vier-Augen-Prinzip), die Aushändigung von Arbeitsanweisungen und Handzetteln zur Dokumentation der Zählungen. Abschließend werden Stichprobenkontrollen durchgeführt und die ermittelten Bestände in das System übertragen.