Summary
Highlights
Nach Napoleons Sturz übernahmen konservative Patrizierfamilien in der Schweiz wieder die Herrschaft. Die Berner Regierung forderte Gebiete zurück. Die europäischen Großmächte bestimmten auf dem Wiener Kongress 1814/15 die „immerwährende Neutralität“ der Schweiz und die Unverletzlichkeit ihres Territoriums. Ab 1815 wurde die permanente Neutralität zum Grundsatz der Schweizer Außenpolitik.
Der Wiener Kongress gliederte der Schweiz vier Gebiete an: Wallis, dem Kanton Genf etwas Umland, Neuenburg (welches sowohl Teil der Eidgenossenschaft als auch preußisches Untertanengebiet blieb) und das Fürstbistum Basel, das größtenteils zum Kanton Bern kam und erst 1979 zum Kanton Jura wurde. Weitere umstrittene Gebiete wie Hochsavoyen für Genf und Wallis und weitere Gebiete in der Ostschweiz sowie das Veltlin und Bormio für Graubünden wurden von der Schweiz gewünscht, aber nicht realisiert.
Nach langen Verhandlungen einigte man sich 1815 auf den Bundesvertrag, der die heutigen Außengrenzen der Schweiz festlegte. Genf, Waadt und Aargau blieben eigenständige Kantone. Bern erhielt als Kompensation den Berner Jura. St. Gallen und Tessin setzten sich bei Gebietsansprüchen durch, während Graubünden auf österreichischen Wunsch nicht vergrößert wurde.
Der Bundesvertrag sah die Schweiz als Staatenbund mit gestärkter kantonaler Souveränität. Jeder Kanton hatte eigene Zölle, Währungen und Maße, was die Schweiz in über 400 Zollgrenzen teilte. Liberale Errungenschaften wurden zurückgenommen, die Städte gegenüber ländlichen Kantonsbevölkerungen bevorzugt. Die Tagsatzung wurde für die Verteidigung zuständig und die Religion sowie der Bestand von Klöstern aufgewertet.
Die Beschlüsse des Bundesvertrags zeigen, dass der Begriff "Restauration" für diese Zeit zutreffend ist, da viele alte Strukturen wiederhergestellt und fortschrittliche Entwicklungen rückgängig gemacht wurden.