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Jedes Jahr veröffentlicht das Finanzamt eine 'Horrorliste' der Bereiche, die besonders intensiv geprüft werden. Diese Liste, einsehbar in der Vergangenheit, wird seit einigen Jahren nicht mehr öffentlich gemacht. Dennoch gibt es Kriterien, die Steuerpflichtige zu Verdächtigen machen können. Das Finanzamt möchte, dass sich Steuerberater darauf einstellen, aber auch Bürger ohne Steuerberater haben ein Recht auf diese Informationen.
Personen, die mit Bargeld arbeiten (Freiberufler, Selbstständige, Gewerbetreibende), stehen unter besonderer Beobachtung. Das Finanzamt geht davon aus, dass in diesen Branchen eher Steuern umgangen werden. Anhand der Berufs- und Firmenangaben in der Steuererklärung werden Steuerpflichtige in sogenannte bargeldintensive Branchen eingestuft, wie Autowerkstätten, Friseure, Restaurants oder Kioske. Dies führt oft zu Schätzungen durch das Finanzamt, obwohl es immer mehr Gerichtsurteile gegen solche Schätzungen gibt.
Vermieter stehen jedes Jahr auf der Horrorliste. Das Finanzamt verdächtigt sie, entweder zu billig zu vermieten (z.B. an Familie oder Freunde, was zur Liebhaberei führen kann und die Absetzbarkeit von Kosten einschränkt) oder zu viele Kosten abzusetzen. Dies betrifft oft Reparaturen, die über mehrere Jahre abgeschrieben werden müssten, oder die Abschreibung des Kaufpreises von Immobilien. Bei erhöhten Abschreibungen, die über die Standardprozentsätze hinausgehen, sind oft Restnutzungsdauer-Gutachten erforderlich. Vorsicht ist geboten, wenn diese Gutachten ohne Besichtigung erstellt werden.
Neu auf der Liste sind Personen, die mit Kryptowährungen handeln. Krypto-Plattformen übermitteln seit diesem Jahr automatisch Daten an das Finanzamt. Gewinne aus dem Kauf und Verkauf von Kryptowerten innerhalb eines Jahres, die über 1.000 Euro liegen, sind steuerpflichtig. Ebenfalls unter Beobachtung stehen Verkäufer auf Online-Plattformen wie Kleinanzeigen oder Airbnb. Das Plattformsteuertransparenzgesetz verpflichtet diese Plattformen, Daten über Nutzer zu melden, sobald sie mehr als 2.000 Euro Umsatz oder über 30 Transaktionen pro Jahr erzielen.
Auch Personen mit Bankkonten im Ausland stehen auf der Liste, da Daten zu Kontoständen und Einnahmen automatisch an die deutschen Finanzämter übermittelt werden. Klassiker der Prüfung sind weiterhin das Absetzen von Autos (je teurer das Auto, desto genauer die Prüfung, oft mit Fahrtenbuch oder 1%-Regel) und Reisekosten. Da bei Reisen oft private Elemente eine Rolle spielen, fordert das Finanzamt detaillierte Nachweise über die rein geschäftliche Natur. Angestellte benötigen zusätzlich eine Arbeitgeberbescheinigung über nicht erstattete Reisekosten.
Alles, was zum allerersten Mal in der Steuererklärung angegeben wird, wird genau geprüft. Beispiele sind die erstmalige Geltendmachung einer doppelten Haushaltsführung oder eines Arbeitszimmers. Auch größere Änderungen im Vergleich zum Vorjahr fallen dem Finanzamt auf. Ein automatischer Vorjahresvergleich identifiziert nennenswerte Abweichungen, wie beispielsweise stark veränderte Kilometerzahlen zum Arbeitsweg oder unerwartet hohe Reparaturkosten bei Vermietern. Solche Abweichungen machen Steuerpflichtige automatisch zu Verdachtsfällen.
Das Erscheinen auf der Horrorliste macht Steuerpflichtige zu einem Verdachtsfall. Dies kann zu Post vom Finanzamt führen, in der Belege für Absetzungen angefordert werden. Eine weitere, härtere Konsequenz ist eine Betriebsprüfung (Außenprüfung). Im schlimmsten Fall kann auch ein Steuerstrafverfahren eingeleitet werden, was schwerwiegende Folgen mit sich zieht.