Summary
Highlights
Das Video befasst sich mit Leistungsstörungen seitens des Lieferanten, insbesondere mit mangelhaften Lieferungen und Lieferverzug. Diese Themen sind wichtig für Prüfungen der IHK.
Es gibt verschiedene Arten von Mängeln: offene Mängel (sofort erkennbar), versteckte Mängel (erst später entdeckt) und arglistig verschwiegene Mängel (vom Verkäufer bewusst verheimlicht). Mängel können sich auch auf Qualität, Beschaffenheit, Art oder Menge der Ware beziehen.
Die Rügefristen für Mängel sind entscheidend: Offene Mängel müssen sofort oder unverzüglich gerügt werden. Versteckte Mängel müssen unverzüglich nach Entdeckung, aber innerhalb von zwei Jahren, gerügt werden. Arglistig verschwiegene Mängel können innerhalb von drei Jahren nach Entdeckung gerügt werden.
Bei mangelhafter Lieferung hat der Käufer vorrangige Rechte wie Nachbesserung (Reparatur) oder Neulieferung. Der Lieferant trägt dabei die Kosten. Wenn diese Maßnahmen fehlschlagen oder unzumutbar sind, treten nachrangige Rechte in Kraft.
Zu den nachrangigen Rechten gehören der Rücktritt vom Kaufvertrag, die Minderung des Kaufpreises und Schadensersatz, falls dem Käufer durch die mangelhafte Lieferung ein Schaden entstanden ist.
Es wird ein gedanklicher Ablauf bei der Bearbeitung eines Sachmangels vorgestellt: Sachmangel feststellen, Rügefrist einhalten, vorrangiges Recht einfordern (Nachbesserung/Neulieferung). Ist die Nacherfüllung erfolglos, treten die nachrangigen Rechte in Kraft.
Lieferverzug tritt ein, wenn die Lieferung fällig ist, der Verkäufer gemahnt wurde und der Verkäufer den Verzug verschuldet hat. Eine angemessene Nachfrist muss gesetzt werden.
Bei Lieferverzug kann der Käufer auf die Lieferung bestehen, vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz fordern. Im Falle verderblicher Ware ist auch ein Notverkauf zulässig. Ersatz für vergebliche Aufwendungen kann ebenfalls verlangt werden.